Das Bundesfinanzministerium hat einen Fehler beim Inkrafttreten der höheren Tabaksteuer eingeräumt. BR24 berichtete darüber am Abend des 20. Oktober: Durch die Formulierung im verkündeten Gesetz gelten die Änderungen bereits am folgenden Tag, obwohl die Erhöhung für den Jahreswechsel vorgesehen war. [1]
Berichtigung angekündigt
Nach dem aktualisierten ARD-Bericht vom 21. Oktober hat das Ministerium die Generalzolldirektion informiert und eine Korrektur angestoßen. Die Branche dürfe den Handel weiter beliefern. Die neuen Steuerzeichen seien noch nicht verfügbar. Vertreter der Tabakwirtschaft fordern schnelle Rechtssicherheit und kritisieren die handwerkliche Umsetzung. [2]
Ob und in welcher Form die Berichtigung inzwischen veröffentlicht wurde, ist hier noch nicht durch das Bundesgesetzblatt belegt. Die Zusage des Ministeriums wird deshalb als dessen Auskunft wiedergegeben. Der Beitrag ersetzt keine Auskunft zur konkreten Steuerpflicht eines Unternehmens.
Die politische Debatte über die Erhöhung und ihre erhoffte Präventionswirkung dokumentiert unser [Beitrag zu Hendrik Streecks Stellungnahme](/artikel/streeck-tabaksteuer-2026-10-16).
