In der Debatte über Gerhard Schröders SPD-Mitgliedschaft treten Forderungen nach einem Ausschluss und Zweifel an einem neuen Verfahren auseinander. Schleswig-Holsteins SPD-Vorsitzender Ulf Kämpfer verweist im heutigen Tagesspiegel auf die gescheiterten früheren Versuche. Politisch sieht er die Partei seit Langem von Schröder getrennt. [1]
Auch Pierre Orthen, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Leutenbach, rechnet derzeit nicht mit einem erfolgreichen Verfahren wegen Schröders Besuch bei Wladimir Putin. Sein Ortsverein hatte 2022 einen erfolglosen Antrag gestellt und plant nach seinen Angaben aktuell keinen neuen. Beide Politiker kritisieren Schröders Verhalten zugleich. Ihre Skepsis ist damit keine politische Unterstützung des Besuchs. [1]
Forderung und Entscheidung sind getrennt
CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke verlangt demgegenüber einen Ausschluss. Der Bundestagsabgeordnete und bayerische SPD-Landesvorsitzende Sebastian Roloff hatte einen solchen Schritt bereits zuvor nahegelegt; die heutige Meldung berichtet über die neuen Reaktionen darauf. Ein beschlossener Ausschluss ist in diesem Bericht nicht belegt. [1]
Nach Paragraf 10 des Parteiengesetzes reicht politische Missbilligung allein nicht: Erforderlich ist ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Satzung oder ein erheblicher Verstoß gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei, durch den ihr schwerer Schaden entsteht. Über den Ausschluss entscheidet ein Parteischiedsgericht; eine Berufung muss möglich sein. Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, entscheidet die zuständige Instanz. [2]
Die öffentliche Kontroverse und der Stand eines förmlichen Verfahrens müssen deshalb getrennt verfolgt werden. Aus einer Forderung anderer Parteien folgt kein automatischer Ausschluss.
