Marlene Schönberger fordert von der Bundesregierung eine stärkere Prävention gegen gewaltorientierte Onlinenetzwerke. Lehrkräfte, Jugendämter, medizinisches Personal sowie Polizei und Justiz müssten besser sensibilisiert werden. Außerdem verlangt die Grünen-Abgeordnete mehr Angebote zum Ausstieg aus solchen Szenen und stärkere Pflichten für Plattformbetreiber. Der Deutschlandfunk berichtete am 30. Oktober über ihre Aussagen gegenüber dem Spiegel. [1]

Schönberger kritisiert, dass die Regierung das Phänomen mehr als 16 Monate nach der Festnahme im Fall „White Tiger“ noch als neu beschreibe. Sie fordert eine klare Definition und ein Lagebild. Das ist ihre Bewertung des bisherigen staatlichen Vorgehens. [1]

Gemeinsame Definition fehlt

Die Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen wurde am 23. Oktober als Drucksache 21/8776 veröffentlicht. Darin erklärt die Bundesregierung, dass die Sicherheitsbehörden noch keine bundesweit anerkannte einheitliche Definition von „gewaltorientiertem Nihilismus“ verwenden. Die Abkürzung NVE diene als Arbeitsbegriff. [2]

Die beschriebenen Gruppen nehmen über soziale Netzwerke und Onlinespiele Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf. Nach Einschätzung der Regierung kann aus der abstrakten Gefahr rasch eine konkrete Bedrohung werden. Die Zahl deutscher Angehöriger steige tendenziell; belastbare Gesamtzahlen liegen der Antwort zufolge nicht vor. [2]

Die Regierung benennt zugleich Überschneidungen mit rechtsextremistischer Propaganda und Strukturen. Bei einzelnen Taten müsse jeweils geprüft werden, ob persönliche oder ideologische Motive vorliegen. Die Netzwerke pauschal als vollständig ideologiefrei zu bezeichnen, würde diese Unterscheidung übergehen. [2]

Regierung verweist auf Warnungen und Zusammenarbeit

Auf Fragen zur Prävention nennt die Bundesregierung öffentliche Warnhinweise des Bundeskriminalamts, die Information der Landespolizei und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Schulen, Eltern, Vereine und Jugendhilfe müssten einbezogen werden. Für konkrete Fortbildungen verweist sie im Wesentlichen auf die Länder. Einsparungen an Präventionsangeboten seien nicht beabsichtigt. [2]

Die Antwort dokumentiert damit bestehende Maßnahmen und offene Fragen bei Definition und Erfassung. Sie belegt nicht, dass bereits ein einheitliches bundesweites Lagebild vorliegt oder Schönbergers zusätzliche Forderungen umgesetzt sind.