Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober zwei Verordnungen für einen erweiterten personellen Sabotageschutz beschlossen. Die Regierung will zusätzliche sicherheitsempfindliche Tätigkeiten in lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen erfassen. Innenminister Alexander Dobrindt legte die Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung als Sabotageschutzverordnung des Bundes vor. [1][3]
Prüfung abhängig von der Tätigkeit
Nach dem ARD-Bericht sollen unter anderem Beschäftigte bestimmter Kraftwerke, großer Wasserwerke, Stauanlagen und digitaler Energiesteuerungen einbezogen werden. Die Bundesregierung nennt außerdem technisches Personal in Landesrundfunkanstalten, soweit es zur Warninfrastruktur gehört. [1][2]
Die Überprüfungen erfolgen laut ARD unter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und mit Einverständnis der Betroffenen. Ihr Umfang richtet sich nach dem Sicherheitsrisiko der jeweiligen Tätigkeit. Ziel ist, Sabotage durch Personen innerhalb der Einrichtungen zu erschweren. [2]
Gemeldet wird der Kabinettsbeschluss. Die gelesenen Veröffentlichungen belegen weder bereits abgeschlossene Überprüfungen aller Betroffenen noch eine gemessene Verringerung von Sabotagefällen. Einen konkreten Beginn der neuen Pflichten nennt dieser Beitrag deshalb nicht.
