In der Union wird einem Medienbericht zufolge über veränderte Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren gesprochen. ntv/dpa/AFP berichtet am 20. Oktober unter Berufung auf Bild: Die Regelung könnte formal bleiben, Erziehungs- oder Pflegezeiten würden aber weniger stark oder gar nicht mehr berücksichtigt. Ein beschlossener Entwurf liegt diesem Bericht nicht zugrunde. [1]
Widerspruch aus der SPD
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wandte sich gegen eine Einschränkung bei Kindererziehungszeiten. Sie zählt diese ausdrücklich zur gesellschaftlichen Lebensleistung, die bei der Rente anerkannt werden müsse. Das Arbeitsministerium wollte den möglichen Kompromiss gegenüber Bild nicht kommentieren. [1]
Der Bericht belegt damit eine diskutierte Variante und Schmidts Gegenposition, keinen Koalitionsbeschluss. Welche Zeiten künftig tatsächlich zählen sollen, bleibt offen. Bereits am Vortag hatten sich die Fraktionschefs [Frei und Miersch über den Zeitplan und die Folgenprüfung gestritten](/artikel/rentenreform-frei-miersch-zeitplan-2026-10-19).
