Katherina Reiche muss ein auf dem Instagram-Kanal ihres Ministeriums veröffentlichtes Video vorläufig entfernen. Das Bundesverfassungsgericht gab am 15. Oktober eine einstweilige Anordnung vom Vortag bekannt. Sie gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens sechs Monate. [1]

Amtskommunikation im Parteienstreit

In dem Video vom 24. September erhob die Wirtschaftsministerin Antisemitismusvorwürfe gegen die Linkspartei. Diese wandte sich gegen die Verbreitung über einen amtlichen Kanal. Das Gericht stellte bei seiner Folgenabwägung auf mögliche Nachteile für den politischen Wettbewerb ab, auch im Zusammenhang mit den Berliner Sondierungen. [1]

Der Beschluss entscheidet noch nicht abschließend, ob Reiches Äußerung verfassungswidrig war. Maßgeblich ist hier die vorläufige Abwägung: Der mögliche Schaden für die Partei wiegt nach Auffassung der Senatsmehrheit schwerer als die Folgen einer zeitweisen Entfernung. Die Entscheidung fiel mit sechs zu zwei Stimmen. [1]

Nach dem ARD-Bericht hatte Reiches anwaltliche Vertretung die Äußerung zuvor auch unter dem Gesichtspunkt staatlicher Neutralität verteidigt. Das Ministerium kündigte gegenüber der ARD an, den Beschluss zu prüfen und die nötigen Konsequenzen umzusetzen. Eine bereits erfolgte Löschung wird hier nicht behauptet. [2]