Bundesfamilienministerin Karin Prien will die geplanten Einsparungen beim Unterhaltsvorschuss erneut verhandeln. Nach einer Meldung des Deutschlandfunks vom 30. Oktober sagte sie dem Stern, die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen. Die CDU-Politikerin stellte die für den Unterhaltsvorschuss vorgesehenen Einsparungen von 245 Millionen Euro den von ihr genannten Kosten des Tankrabatts von 2,5 Milliarden Euro gegenüber. Dieses Verhältnis wolle sie ändern. [1]

Im Juli hatte Prien die Kürzung verteidigt

Der im Sommer vorgestellte Plan sah vor, den Vorschuss künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag zu zahlen. Die ARD berichtete am 16. Juli unter Berufung auf das Ministerium, dass nach Berücksichtigung anderer Leistungen etwa 80.000 Kinder weniger Geld erhalten würden. Prien begründete den Entwurf damals mit der Haushaltslage. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. [2]

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig widersprach der Kürzung. Die ARD verwies auf eine Protokollerklärung des Landes gegen die niedrigere Altersgrenze. Die Auseinandersetzung betrifft damit auch die Frage, welchen finanziellen Beitrag Alleinerziehende und ihre Kinder zur Haushaltskonsolidierung leisten sollen. [2]

Anspruch besteht unter Voraussetzungen bis zur Volljährigkeit

Unterhaltsvorschuss kommt in Betracht, wenn ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt zahlt. § 1 des Gesetzes unterscheidet zwischen Kindern unter zwölf Jahren und älteren Kindern: Bis zum 18. Geburtstag gelten zusätzliche Voraussetzungen, unter anderem im Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II und dem Einkommen des betreuenden Elternteils. [3]

Priens neue Äußerung belegt die Absicht nachzuverhandeln. Eine verbindliche Einigung über die Finanzierung oder eine beschlossene Rücknahme der Kürzungspläne enthalten die geprüften Quellen nicht. Das ursprüngliche Sparvorhaben und die geltende Anspruchsregelung dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden.