Die soziale Pflegeversicherung (SPV) erhält im November eine kurzfristige finanzielle Überbrückungshilfe des Bundes. Nach Angaben aus Regierungskreisen und Krankenkassenverbänden greift der Bund mit einem zinslosen Liquiditätsdarlehen ein, um einen akuten Mittelengpass abzuwenden. Grund für die angespannte Haushaltslage sind über den Prognosen liegende Leistungsausgaben, tariftreue Vergütungen in Pflegeheimen sowie die kontinuierlich steigende Zahl der Leistungsempfänger.
Ohne die kurzfristige Liquiditätsspritze hätte der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zum Monatsende die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve unterschritten. Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium verständigten sich auf die Kreditlinie, um die Zahlungsfähigkeit gegenüber Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten lückenlos aufrechtzuerhalten.
### Ausgabenanstieg und strukturelle Finanzierungslücke
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verwies darauf, dass die Pflegeversicherung vor massiven demografischen Herausforderungen stehe. Die Zahl der Pflegebedürftigen sei im laufenden Jahr schneller gestiegen als in den Modellrechnungen veranschlagt. Zudem machten sich die inflationsbedingten Mehrausgaben bei Sachleistungen und die verbesserten Entlohnungen für Pflegekräfte bemerkbar, die der Gesetzgeber politisch gewollt und tarifvertraglich verankert habe.
Kritik kommt von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Sie monieren, dass ein rückzahlungspflichtiges Bundesdarlehen das Grundproblem nicht löse, sondern die finanzielle Belastung lediglich in das kommende Beitragsjahr verschiebe. Die Kassen fordern seit langem eine dauerhafte Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus dem Bundeshaushalt – insbesondere die vollständige Refinanzierung der pandemiebedingten Sonderausgaben und der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.
### Auseinandersetzung über Reformwege im Bundestag
Im Deutschen Bundestag heizt die Not-Geldspritze die Debatte über eine grundlegende Reform an. Abgeordnete der Oppositionsparteien CDU/CSU und AfD werfen der Bundesregierung vor, notwendige Weichenstellungen verschleppt zu haben. Anstelle von Notkrediten brauche es eine tragfähige Finanzarchitektur mit einer Stärkung der Eigenvorsorge und einer Entlastung der Beitragszahler von versicherungsfremden Leistungen.
Aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wird hingegen die Einführung einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung gefordert, in die auch Beamte, Selbstständige und Besserverdienende mit allen Einkunftsarten einbezogen werden. Zudem dringen die Gesundheitspolitiker auf einen jährlichen Bundeszuschuss von mindestens fünf Milliarden Euro. Über die konkrete Ausgestaltung eines Pflegefinanzierungsgesetzes wird die Koalition voraussichtlich in den anstehenden Bereinigungssitzungen des Haushaltsausschusses beraten.
