Der Bundestag hat am 8. Oktober die erste Stufe einer Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beraten. Der Regierungsentwurf liegt nun in den Ausschüssen, federführend beim Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kern der Reform ist unter anderem, Unterstützung in Kitas und Schulen stärker gemeinsam zu organisieren. Ein abschließender Gesetzesbeschluss steht aus. [1]
Wann gemeinsame Begleitung genügen soll
Der Entwurf sieht gemeinsam geplante Angebote der Bildungsassistenz vor. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf Begleitung erfüllen. Reicht das örtliche Angebot für den individuellen Bedarf eines Kindes nicht aus oder fehlt ein geeignetes Angebot, soll ein Anspruch auf Einzelfallhilfe bestehen bleiben. Für die Bewertung zählt deshalb die konkrete Ausgestaltung vor Ort. [2]
Familienministerin Karin Prien begründet die Reform mit wachsenden Bedarfen, hohen Kosten und fehlenden Fachkräften. Gemeinsame Assistenz soll zum Regelfall werden, soweit sie geeignet ist. Gegenüber der ARD betont Prien zugleich, dass notwendige Einzelassistenz weiterhin verfügbar sein müsse. [3]
Was Familien und Verbände befürchten
Jenny Axmann von der Lebenshilfe verlangt laut ARD, dass Kinder die benötigte Einzelbegleitung tatsächlich erhalten können, ohne sie erst einklagen zu müssen. Der Streit dreht sich somit nicht allein um die Zahl der Betreuenden im Klassenzimmer. Es geht auch darum, wie der individuelle Bedarf ermittelt und durchgesetzt wird. Die Lebenshilfe vertritt hier die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Familien. [3]
Eine weitere Grenze des Entwurfs betrifft die Zuständigkeiten: Eine umfassende Zusammenführung von Eingliederungshilfen unter dem Jugendamt wird zunächst über eine Experimentierklausel erprobt. Verfahrenslotsen sollen Familien weiterhin unterstützen. Der beigefügte Nationale Normenkontrollrat warnt zudem vor erheblichen Unsicherheiten bei prognostizierten Einsparungen. Aufbau und Koordination neuer Angebote können ihrerseits zusätzliche Arbeit und Personal erfordern. [2]
Unsere Einordnung
Gemeinsam organisierte Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn sie Kinder zuverlässig erreicht und zur jeweiligen Situation passt. Ein pauschaler Vorrang spart jedoch noch keine Zeit und sichert noch keine Teilhabe. Entscheidend werden verständliche Kriterien, ausreichend Personal und ein praktikabler Zugang zu zusätzlicher Hilfe sein.
Ebenso sollten erwartete Einsparungen als Prognosen kenntlich bleiben. Für eine spätere Bilanz wären neben Ausgaben auch Wartezeiten, tatsächlich verfügbare Betreuung und ungelöste Bedarfe aussagekräftig. Die erste Lesung belegt den Beginn dieser Beratung, noch keinen Erfolg oder Misserfolg der neuen Strukturen.
