Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages hat sich in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung intensiv mit Reformvorschlägen zur Steigerung der Organspendezahlen in Deutschland befasst. Im Mittelpunkt der parlamentarischen Beratung stand der interfraktionelle Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten doppelten Widerspruchslösung. Danach gilt jeder Bürger grundsätzlich als potenzieller Organspender, es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen oder Angehörige belegen einen entgegenstehenden Willen.
Hintergrund der erneuten Debatte sind die im europäischen Vergleich seit Jahren niedrigen Organspendezahlen in Deutschland. Trotz der Einführung eines bundesweiten Online-Registers warten derzeit rund 8.500 schwerkranke Menschen auf ein lebensrettendes Spenderorgan.
### Medizinische Dringlichkeit und bioethische Abwägung
Medizinische Fachgesellschaften, Transplantationszentren und Patientenorganisationen sprachen sich in der Anhörung überwiegend für den Systemwechsel aus. Sie verwiesen auf Erfahrungen in Nachbarländern wie Spanien, Österreich oder Frankreich, in denen die Widerspruchslösung seit langem etabliert ist und zu signifikant höheren Spendenraten beiträgt. Eine Widerspruchsregelung schaffe Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und entlaste Angehörige in akuten Trauersituationen von schwerwiegenden Entscheidungen.
Gleichzeitig meldeten Bioethiker, Juristen und Ärztevertreter verfassungsrechtliche und ethische Bedenken an. Kritiker betonen, dass das Recht auf körperliche und informationelle Selbstbestimmung auch das Recht umfassen müsse, sich nicht zu erklären, ohne dass ein Schweigen automatisch als Zustimmung gewertet werde. Zudem seien vorrangig strukturelle Defizite in den Entnahmekliniken und bei der Identifizierung potenzieller Spender zu beheben.
### Haltung der parlamentarischen Berichterstatter
Im Bundestag verläuft die Auseinandersetzung quer durch alle Fraktionen. Stephan Pilsinger (CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss und Mitinitiator des Gruppenantrags, hob hervor, dass die doppelte Widerspruchslösung die persönliche Entscheidungsfreiheit vollumfänglich respektiere: Jeder könne seinen Widerspruch jederzeit unbürokratisch und digital hinterlegen. Es gehe darum, die gesellschaftliche Normalität von der Nichtspende zur Spendebereitschaft zu verschieben.
Befürworter der bisherigen Entscheidungslösung fordern demgegenüber, zunächst die vollständige Implementierung des Organspenderegisters abzuwarten und verpflichtende Informationsgespräche in Passämtern oder bei Hausärzten zu intensivieren. Eine abschließende Plenarabstimmung über die Gruppenanträge ist ohne Fraktionszwang für die kommenden Sitzungswochen geplant.
