In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes (Drs. 21/8283) haben Sachverständige, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände einhellig vor Einschnitten bei der steuerlichen Behandlung von Schicht- und Feiertagsarbeit gewarnt. Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Alois Rainer (CSU) diskutierten Abgeordnete und Experten über die geplanten Neuregelungen, die Einsparungen für den Bundeshaushalt erzielen sollen.
Im Zentrum der Kritik steht der Vorschlag, steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) künftig zu deckeln oder schrittweise in die reguläre Einkommensbesteuerung einzubeziehen. Experten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonten in ihren Stellungnahmen, dass eine solche Maßnahme die Attraktivität von Berufen im Gesundheitswesen, bei Polizei, Feuerwehr und in der Industrie drastisch senken würde.
### Druck aus Wirtschaft und Pflegebereich
Krankenhausgesellschaften und Pflegeverbände warnten vor existenzbedrohenden Personalengpässen, sollte die Nettovergütung von Wochenenddiensten sinken. Die steuerfreie Schichtzulage sei für viele Beschäftigte in Mangelberufen ein wesentlicher Gehaltsbestandteil, dessen Entfall die Personalnot in Notaufnahmen und Pflegeheimen unmittelbar verschärfen werde.
Auch Steuerberater und Finanzwissenschaftler äußerten verfassungs- und ordnungspolitische Bedenken. Während das Bundesfinanzministerium darauf verweist, Ausnahmetatbestände im Einkommensteuerrecht zur Haushaltskonsolidierung zu reduzieren, bezweifelten Experten den prognostizierten fiskalischen Nettoertrag, da Betriebe mit Abwanderung und reduzierter Schichtbereitschaft reagieren könnten.
### Beratungen im Finanzausschuss
Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen kündigten an, die Bedenken der Sachverständigen in den anstehenden parlamentarischen Beratungen eingehend zu prüfen. Ausschussvorsitzender Alois Rainer erklärte, der Bundestag werde die Vorschläge sorgfältig abwägen, um Fehlsteuerungen in sensiblen Infrastrukturbereichen zu verhindern.
Das Jahressteuergesetz bedarf nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag noch der Zustimmung des Bundesrates. Ein endgültiges Votum des Parlaments wird für Dezember 2026 erwartet.
