Das Bundesverfassungsgericht beginnt heute um 14 Uhr mit einer Verhandlung über die Gesetzgebungskompetenz bei der Erbschaftsteuer. Die Bayerische Staatsregierung greift mehrere bundesgesetzliche Vorschriften an. Am Dienstag um 10 Uhr folgt ein anderes Verfahren über die Begünstigung von Betriebsvermögen. [1][2][3]

Heute: Wer darf die Regeln festlegen?

Im Verfahren 1 BvF 1/23 geht es um die Bewertung von Grundbesitz, persönliche Freibeträge und Steuersätze. Bayern bestreitet unter anderem, dass der Bund die angegriffenen Regeln in dieser Form erlassen darf. Das Gericht prüft eine abstrakte Normenkontrolle der Landesregierung. Eine Zustimmung zu Bayerns Forderung ist mit der Verhandlung nicht verbunden. [2]

Die ARD-Rechtsredaktion beschreibt auch die Gegenposition: Der von der Grünen-Bundestagsfraktion beauftragte Jurist Florian Meinel warnt, unterschiedliche Länderregeln könnten einen Steuerwettbewerb auslösen, von dem wohlhabende Länder stärker profitieren. Das ist seine juristische und wirtschaftspolitische Bewertung. [1]

Morgen: Sind Unternehmenserben zu stark begünstigt?

Im Verfahren 1 BvR 804/22 beschwert sich ein Erbe, dessen Nachlass Privatvermögen umfasst. Er hält die steuerlichen Vorteile beim Übergang von Betriebsvermögen für eine verfassungswidrige Benachteiligung anderer Erben. Das Gericht beschreibt Begünstigungen bis hin zum vollständigen Steuererlass unter bestimmten Voraussetzungen. Es hat damit noch nicht über ihre Zulässigkeit entschieden. [3]

Politisch drängt die SPD auf Änderungen. Die ARD verweist auf Tim Klüssendorfs Kritik daran, dass sehr große Vermögen durch gesetzliche Ausnahmen nahezu steuerfrei übertragen werden könnten. Die Union will die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. [1]

Beide Verfahren betreffen unterschiedliche Fragen. Ein Termin zur Urteilsverkündung ist in den geprüften Mitteilungen nicht genannt. Aus den heutigen Verhandlungen folgt noch keine Änderung eines Steuerbescheids oder Freibetrags.