Wer hat wie abgestimmt?

Eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten können eine namentliche Abstimmung verlangen. Die Abgeordneten geben Namenskarten für Ja, Nein oder Enthaltung ab. Der Bundestag veröffentlicht das Ergebnis und die Namensliste. So wird das individuelle Abstimmungsverhalten nachvollziehbar. [1]

Abstimmung und Vorlage zusammen lesen

Unsere redaktionelle Einordnung: Eine einzelne Stimme erklärt nicht automatisch das Motiv der abstimmenden Person. Für eine Bewertung gehört deshalb der vollständige Text der Vorlage dazu. Prüfen Sie, was tatsächlich zur Abstimmung stand, bevor Sie aus einem Ja oder Nein auf eine gesamte politische Haltung schließen.

Ergebnisse nachschlagen

Im Ergebnisportal des Bundestages [2] können Sie eine namentliche Abstimmung auswählen. Notieren Sie Datum und Gegenstand. Lesen Sie die verknüpfte Vorlage und sehen Sie anschließend in die Namensliste. Nicht jede parlamentarische Abstimmung ist eine namentliche Abstimmung.